Zugangsfiktion bei Einladungen, Ausschreibungen und sonstigen Schreiben des zuständigen Spielleiters
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Zugangsfiktion bei Einladungen, Ausschreibungen und sonstigen Schreiben des zuständigen Spielleiters
19. August 2013
Einladungen, Ausschreibungen und sonstige Schreiben des zuständigen Spielleiters gelten am dritten Werktag nach Versand als zugegangen.Urteil BSA NRW vom 07.11.1997
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8850
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