17. August 2013
Die Entscheidung, ob ein Übungsleiter oder Trainer Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Bedeutsam ist dies für die Sozialversicherungspflicht, die bei Arbeitnehmern besteht, bei freien Mitarbeitern hingegen nicht.
Juristisch werden folgende Kriterien geprüft:
Anmerkung: Diese Kriterien sind nur Anhaltspunkte. Entscheidend ist die Gesamtschau.
Fundstellen: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.1992, 7 Ta 20/92; ArbG Kempten, Urteil vom 05.11.1997, 3 Ca 1317/96; ArbG Mannheim, Urteil vom 14.04.2005, 1 Ca 4/05– die Entscheidungen können dort gegen Gebühr angefordert werden.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8731