19. August 2013
Eine Mannschaft, die nach der Auslosung auf ihre Spielberechtigung verzichtet, wird auf ihrem Auslosungsplatz gestrichen. Die jeweiligen Gegner haben in der entsprechenden Runde spielfrei. Die Mannschaft verliert alle Berechtigungen. Die Bußgeld-Regelung ist anzuwenden. Die Zahl der Absteiger aus der betreffenden Gruppe vermindert sich entsprechend.
Urteil BSA NRW vom 09.11.1985
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8882