19. August 2013
Bei einer Fusion von Vereinen behält der neue Verein alle von den bisherigen Vereinen erworbenen Spielberechtigungen. Bei der Auflösung einer Fusion müssen alle Mannschaften unten neu anfangen, es sei denn, ein Verein behält Namen und Berechtigungen.
Urteil BSA NRW vom 15.06.1985
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8860