19. August 2013
Bei der 10-Tage-Frist bei Protesten und Berufungen müssen die Endziffern der Poststempel-Daten übereinstimmen. Fällt der letzte Tag der 10-Tage-Frist auf einen Sonn- bzw. Feiertag, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag. Zur Fristwahrung kann auch eine Abgabe gegen Empfangsbestätigung beim Zustellungsvertreter erfolgen.
Urteil BSA NRW vom 24.11.1995
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8873