19. August 2013
Ist ein Beisitzer des BTG nicht erschienen, kann gleichwohl verhandelt werden, jedoch sind immer drei Stimmen für eine Entscheidung erforderlich.
Urteil BTG NRW vom 08.03.1975
19.08.2013 15:27 // Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8842
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