19. August 2013
Entstehen während eines Mannschaftskampfes Meinungsverschiedenheiten, ist es zumindest ratsam, die Partie fortzusetzen. Auf dem Spielbericht wird dann zweckmäßigerweise vermerkt, bei welchem Zug und aus welchem Grund von nun an unter Protest gespielt wird, sowie die jeweils verbrauchte Bedenkzeit der Spieler.
Urteil BSA NRW vom 14.03.1985
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8876