19. August 2013
Der Umstand, dass ein Spielleiter und der Beisitzer eines Schiedsgerichts befreundet sind, führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Entscheidung des Schiedsgerichts, mit der eine Entscheidung des Spielleiters bestätigt wird.Schiedsspruch SVW vom 23.07.2005
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8825