19. August 2013
Beschlüsse von Verbandsorganen treten grundsätzlich mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft, es sei denn, in den Beschlüssen wird ein anderer Stichtag für das Inkrafttreten genannt.
Zur Wirksamkeit solcher Beschlüsse gegenüber Betroffenen ist aber deren Veröffentlichung erforderlich. Schiedsspruch SVW vom 04.06.2005
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8826