19. August 2013
Der Verstoß eines Spielers gegen die BTO 6.7 zweiter Satz: „Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys o. ä.) müssen ausgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt.“ führt grundsätzlich zum Partieverlust.Urteil BSA NRW vom 21.10.2004
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8845