19. August 2013
Ist die Stellung bei Fallen des Blättchens nicht festgehalten worden, so hat die Vorlage einer fertigen partiemöglichen Notation durch den Zeitüberschreitung reklamierenden Spieler die Vermutung der Vollständigkeit für sich und kann nicht durch eine nachträglich vervollständigte Notation des Gegners entkräftet werden.
Urteil BTG NRW vom 08.03.1975
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8841