19. August 2013
Bei TO-Verstößen im Zusammenhang mit einem Handy spielen folgende Punkte eine Rolle:
Die einschlägigen TO-Folgen sind im Einzelfall zu subsumieren.Schiedsspruch SVW vom 28.12.2006
19.08.2013 15:42 // Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8827
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