1. Januar 2007
Bei Schachvereinen kommt dies in der Regel nicht vor. Es ist aber nicht ganz ausgeschlossen. Vielleicht wird doch einmal ein ausländischer Spieler als Trainer beschäftigt oder als Spieler und Trainer. Hier sollte sich der Verein sowohl bei der Ausländerbehörde, als auch beim Finanzamt kundig machen. Die Beschäftigung von Ausländern in Deutschland wimmelt nur so von Fallen und Fehlerquellen. Der Verein sollte unbedingt prüfen:
Tipp: Niemand sollte sich auf ältere Veröffentlichungen zu diesem Themenkreisen verlassen. Die Gesetzeslage ändert sich sehr oft, so dass Vieles veraltet ist, was früher einmal erschienen ist. Wer nicht gleich einen Steuerberater fragen will, kann bei der Ausländerbehörde anrufen und beim örtlichen Finanzamt. Wer dies aus irgendwelchen Gründen nicht will, sollte sich bei seinem zuständigen Landessportbund erkundigen. Dort kann man in der Regel auch weiterhelfen und weiß Bescheid.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8889