19. August 2013
Ein Antrag auf Sperre muss schriftlich gestellt werden und die gesamten Vorermittlungen einschließlich einer Stellungnahme des Betroffenen zum Sachverhalt enthalten.
Urteil BSA NRW vom 23.04.1988
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8881