17. August 2013
Immer wieder entsteht Streit, ob eine Zahlung, die der Verein einem Sportler leistet, oder die ein Sportler auch von dritter Seite erhält, Vergütung ist (dann möglicherweise steuer- und sozialabgabepflichtig) oder Aufwandsentschädigung. Die Entscheidung ist immer nach allem Umständen des Einzelfalls zu treffen.
Wann liegt eine Aufwandsentschädigung vor? Die Kriterien einer Aufwandsentschädigung sind:
Tipp: Der Verein ist auf der sicheren Seite, wenn er die Aufwandsentschädigungen nach Belegen konkret ausbezahlt. Jedwede Pauschalisierung birgt Gefahren in sich.
Fundstelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.1995, 1 W 15/95
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8747